Besondere Bestimmungen für die Gmundner Traun

Die „Gmundner Traun“ darf nur mit einer Flugangel u. mit künstl. Fliege befischt werden. 

Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt. Jigs (Bleikopfnymphen) größer als # 8 sind verboten. Brotfliege und Glo Bugs sind ebenfalls verboten. Es ist pro Rute nur eine „widerhakenlose Fliege“ am Einzelhaken (barbless oder zusammengedrückt) gestattet. 

Am Vorfach befestigte Beschwerungen (Tiroler-Hölzl-Montage) sind verboten. Die Gmundner Traun darf beidseitig befischt und bewatet werden. Es wird ersucht, in der Äschen- und Bachforellen-Laichzeit diese Fische, wenn möglich, nicht zu befischen und die Laichplätze nicht zu bewaten. Es sollen außerdem keine dünneren Vorfächer als 0,14 (5 X) verwendet werden.


Gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder zurückzusetzen, ausgenommen jene Fische, die entnommen werden. Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten. 


Das Mitnahmelimit für alle Lizenzarten beträgt 2 Salmoniden oder 2 Hechte pro Tag, wobei höchstens eine Äsche oder eine Bachforelle pro Tag entnommen werden darf. Die entnommenen Fische sind unverzüglich mit Art, Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik einzutragen. Nach Entnahme von 2 Salmoniden ist das Fischen für diesen Tag unbedingt sofort einzustellen – dies gilt für alle Lizenzarten und Lizenznehmer.


Mindestmaße & Schonzeiten:

  • Äsche ab 50 cm und größer: 1. März - 31. Mai
  • Bachforelle ab 35 cm und größer: 16. September - 15. März
  • Seeforelle ab 50 cm (gesetzlich) und größer: 16. September - 15. März
  • Regenbogenforelle ab 30 cm und größer: 1. Dezember - 15. März
  • Hecht ab 50 cm: 1. Februar - 31. Mai
  • Huchen ganzjährig geschont


Andere Fischarten können beliebig (Mindestmaße lt. OÖ. Lizenzbuch beachten) entnommen werden. Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit. Das Angeln von den Brücken aus ist nicht gestattet. Ein OÖ. Lizenzbuch ist zwingend für jeden Fischer vorgeschrieben und ist zum Preis von € 15,-- bei jeder Lizenzausgabestelle erhältlich. Der Erlaubnisschein mit ausgefüllter Fangstatistik muss unbedingt bis Ende des Kalenderjahres im Büro der FdGT eingelangt sein. Widrigenfalls kann dem Betroffenen für das Folgejahr keine Lizenz mehr ausgestellt werden.


Das Fischen mit Belly-Booten ist nur in der „Gmundner Traun“ ab dem Kraftwerk „Gschröf“ bis zum Kraftwerk „Siebenbrunn“ sowie im Danzermühler Stau ab der „Bruckmühle“ bis zur Absperrung der Papierfabrik Laakirchen (SCA) erlaubt. DIE GEFAHRENWINWEISE SIND UNBEDINGT ZU BEACHTEN ! DIE BENÜTZUNG EINES BELLY-BOOTES ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR ! ES WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS DAS FISCHEN SOWIE DAS BETRETEN DER GEWÄSSER, DER UFER UND UFERANLAGEN AUF EIGENE GEFAHR ERFOLGT !


Gilt nur für die „GMUNDNER TRAUN“: Aufgrund der automatischen Schleusenfunktion in den Kraftwerken kann sich der Wasserstand besonders im Bereich unterhalb der Schleusen unerwartet ändern. ACHTUNG: LEBENSGEFAHR!


Danger remark: The automatic sluice function in the power stations can change the water level unexpectedly in particular in the zone below the sluices. DANGER!


Attention: a cause de l`activite automatique des centrales electriques, le niveau d`eau peut varier brusquement. DANGER DE MORT!


Attenzione: Il funzionamento automatico delle chiusure della diga della centrale elettrica puo cambiare inaspettatamente il nivello dell`acqua, in particolare nella zona sotto le chiusure della diga. PERICOLO DI VITA!